Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fahrschule Patricia Räss

Allgemeine Bestimmungen
Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, erteilt. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.

Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Es kann keine Garantie zur Erlangung des Führerausweises abgegeben werden.

Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. 

Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Versicherung
Während der Ausbildungs- und Prüfungsfahrten ist der Fahrschüler im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht seitens der Fahrschule versichert. Er hat für durch ihn verschuldete Schäden aufzukommen, soweit keine Deckung durch eine entsprechende Versicherung besteht.

VKU 
Reservationen für den VKU können direkt über die Fahrschule Seite getätigt werden. Der VKU ist am ersten Abend vor Ort, dem anwesenden Kursleiter zu bezahlen. Nicht besuchte Kursabende werden nicht zurückerstattet.

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale (4) und eine maximale (12) Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. 

Der Lernfahrausweis (LFA) ist an jedem Kursabend vorzuweisen, ansonsten kann am Kurs nicht teilgenommen werden. Kann der LFA am 1. Abend nicht vorgewiesen werden, sind die 4 Kurstage zu verschieben. Ist der LFA am 2. / 3. oder 4.  Abend nicht vorhanden, muss dieser Kurstag nachgeholt werden. Für diesen nach zu holenden Abend kann eine längere Wartefrist entstehen. 

Anmeldung zur Prüfung
Der Fahrlehrer meldet den Fahrschüler zur Prüfung an, sobald dieser die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und nach Ermessen des Fahrlehrers die Prüfungsreife erlangt hat. Die Anmeldung erfolgt nach Zustimmung des Fahrschülers. 

Termine
Es ist empfehlenswert, Termine frühzeitig zu buchen, um regelmässige Fahrpraxis gewährleisten zu können. Grundsätzlich werden Doppellektionen vereinbart.
Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer sind während der Dauer der Fahrlektion abzuhandeln. Termine können bis 24 Stunden vorher  telefonisch oder per SMS ohne Kosten abgesagt werden. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist die reservierte Lektion zu 100% zu bezahlen. Unverschuldete Terminabsagen aufgrund Krankheit oder Unfall werden gegen Vorlage eines Arztzeugnisses nicht verrechnet. Bei Terminabsagen durch den Fahrlehrer wird ein zeitnaher Terminersatz gewährleistet.

Treffpunkt 
Grundsätzlich wird der Ausgangs- und Endpunkt vom Fahrlehrer bestimmt. Nach Möglichkeit wird dabei auf die Bedürfnisse des Fahrschülers Rücksicht genommen.

Bezahlung
Bezahlte Abo’s und Lektionen welche nicht eigelöst werden, werden nicht rückvergütet